🇵🇱 Przemysław CzarnekEhemaliger Bildungsminister
"Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes, der Gesetzgebungstätigkeit der Obersten Kammer und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ist eine Abtreibung in zwei Fällen möglich: wenn sie das Leben oder die Gesundheit der Frau gefährdet und wenn sie auf eine unerlaubte Handlung zurückzuführen ist."
Kontext: Sejm der Republik Polen (Stenogramm), 10. Legislaturperiode, 14. Sitzung, Tag 2 (2024-06-27). Tagesordnung: 8. Fragen zum aktuellen Zeitgeschehen. Sprecher: Abgeordneter Przemysław Czarnek.