🇵🇱 Wanda NowickaAbgeordneter
"Frauen können immer noch nicht über ihr Intimleben, ihre Fruchtbarkeit und ihre Fortpflanzung entscheiden, und dennoch ist Art. In Artikel 47 der Verfassung heißt es, dass jeder das Recht hat, sein Privat- und Familienleben, seine Ehre und seinen guten Namen zu schützen und über sein Privatleben zu entscheiden."
Kontext: Sejm der Republik Polen (Stenogramm), 10. Legislaturperiode, 10. Sitzung, Tag 2 (2024-04-25). Tagesordnung: 10. Erste Lesung des Bürgergesetzes zur Änderung des Gesetzes – Strafgesetzbuch (Formular Nr. 29). Sprecher: Abgeordneter Wanda Nowicka.